Rechtsprechung
BPatG, 09.02.2011 - 29 W (pat) 208/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- markenmagazin:recht
Löschung der Marke Querdenker wegen fehlender Unterscheidungskraft
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 50 MarkenG, § 54 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Querdenker" - keine Unterscheidungskraft - rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Querdenker" - keine Unterscheidungskraft
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Querdenker" - keine Unterscheidungskraft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 24.06.2010 - I ZB 115/08
TOOOR!
Auszug aus BPatG, 09.02.2011 - 29 W (pat) 208/10
Denn nach der Rechtsprechung des BGH kommt es dann nicht auf naheliegende markenmäßige Verwendungsmöglichkeiten eines Zeichens an, wenn dieses sich in einer Sachaussage erschöpft (BGH GRUR 2010, 825 Rdnr. 23 - Marlene-Dietrich-Bildnis II; GRUR 2010, 1100 Rdnr. 30 - TOOOR!). - BGH, 31.03.2010 - I ZB 62/09
Marlene-Dietrich-Bildnis II
Auszug aus BPatG, 09.02.2011 - 29 W (pat) 208/10
Denn nach der Rechtsprechung des BGH kommt es dann nicht auf naheliegende markenmäßige Verwendungsmöglichkeiten eines Zeichens an, wenn dieses sich in einer Sachaussage erschöpft (BGH GRUR 2010, 825 Rdnr. 23 - Marlene-Dietrich-Bildnis II; GRUR 2010, 1100 Rdnr. 30 - TOOOR!). - BGH, 22.01.2009 - I ZB 52/08
DeutschlandCard
Auszug aus BPatG, 09.02.2011 - 29 W (pat) 208/10
Wortmarken besitzen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 674, 678 Rdnr. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2001, 1153 - antiKALK; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; a. a. O. Rdnr. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2009, 952, 953 Rdnr. 10 - DeutschlandCard) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. u. a. BGH GRUR 2001, 1043, 1044 - Gute Zeiten -Schlechte Zeiten; BGH GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice; a. a. O. - FUSSBALL WM 2006).
- BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05
FUSSBALL WM 2006
Auszug aus BPatG, 09.02.2011 - 29 W (pat) 208/10
Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, welches die in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (BGH GRUR 2006, 850, 854 Rdnr. 18 - FUSSBALL WM 2006; 2008, 1093, 1094 Rdnr. 13 - Marlene-Dietrich-Bildnis I). - BGH, 15.01.2009 - I ZB 30/06
STREETBALL
Auszug aus BPatG, 09.02.2011 - 29 W (pat) 208/10
Da allein das Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft ein Eintragungshindernis begründet, ist ein großzügiger Maßstab anzulegen, so dass jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft genügt, um das Schutzhindernis zu überwinden (BGH a. a. O. - FUSSBALL WM 2006; a. a. O. - Marlene-Dietrich-Bildnis I; GRUR 2009, 411 Rdnr. 8 - STREETBALL; 778, 779 Rdnr. 11 - Willkommen im Leben; 949 f. Rdnr. 10 - My World). - BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02
BerlinCard
Auszug aus BPatG, 09.02.2011 - 29 W (pat) 208/10
Wortmarken besitzen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 674, 678 Rdnr. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2001, 1153 - antiKALK; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; a. a. O. Rdnr. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2009, 952, 953 Rdnr. 10 - DeutschlandCard) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. u. a. BGH GRUR 2001, 1043, 1044 - Gute Zeiten -Schlechte Zeiten; BGH GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice; a. a. O. - FUSSBALL WM 2006). - BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98
Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge
Auszug aus BPatG, 09.02.2011 - 29 W (pat) 208/10
Wortmarken besitzen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 674, 678 Rdnr. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2001, 1153 - antiKALK; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; a. a. O. Rdnr. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2009, 952, 953 Rdnr. 10 - DeutschlandCard) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. u. a. BGH GRUR 2001, 1043, 1044 - Gute Zeiten -Schlechte Zeiten; BGH GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice; a. a. O. - FUSSBALL WM 2006). - BGH, 17.05.2001 - I ZB 60/98
Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; Unterscheidungskraft einer Wortfolge
Auszug aus BPatG, 09.02.2011 - 29 W (pat) 208/10
Wortmarken besitzen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 674, 678 Rdnr. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2001, 1153 - antiKALK; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; a. a. O. Rdnr. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2009, 952, 953 Rdnr. 10 - DeutschlandCard) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. u. a. BGH GRUR 2001, 1043, 1044 - Gute Zeiten -Schlechte Zeiten; BGH GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice; a. a. O. - FUSSBALL WM 2006). - BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03
"Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens …
Auszug aus BPatG, 09.02.2011 - 29 W (pat) 208/10
Wortmarken besitzen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 674, 678 Rdnr. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2001, 1153 - antiKALK; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; a. a. O. Rdnr. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2009, 952, 953 Rdnr. 10 - DeutschlandCard) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. u. a. BGH GRUR 2001, 1043, 1044 - Gute Zeiten -Schlechte Zeiten; BGH GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice; a. a. O. - FUSSBALL WM 2006). - EuGH, 12.02.2004 - C-363/99
Koninklijke KPN Nederland
Auszug aus BPatG, 09.02.2011 - 29 W (pat) 208/10
Wortmarken besitzen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 674, 678 Rdnr. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2001, 1153 - antiKALK; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; a. a. O. Rdnr. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2009, 952, 953 Rdnr. 10 - DeutschlandCard) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. u. a. BGH GRUR 2001, 1043, 1044 - Gute Zeiten -Schlechte Zeiten; BGH GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice; a. a. O. - FUSSBALL WM 2006).
- BPatG, 14.11.2019 - 30 W (pat) 543/18 Wird eine Bezeichnung als Hinweis auf den - wie auch immer gearteten - Inhalt der Waren und/oder Dienstleistungen aufgefasst und hat sie damit eine sachtitelähnliche Funktion, dient sie nach der Verkehrsauffassung nicht als Unterscheidungsmittel hinsichtlich der betrieblichen Herkunft dieser Waren/Dienstleistungen (BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt; BPatG 29 W (pat) 208/10 - Querdenker; 30 W (pat) 532/14 - Kokser).
- BPatG, 16.02.2023 - 30 W (pat) 75/21 Insoweit ist die markenrechtliche Unterscheidungskraft auch dann zu verneinen, wenn die betreffende Bezeichnung nach Art eines Sachtitels bzw. einer Inhaltsangabe geeignet ist, diesen (möglichen) gedanklichen Inhalt der Waren und Dienstleistungen zu beschreiben (vgl. BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt; GRUR 2001, 1042 - REICH UND SCHOEN; 1043 - Gute Zeiten Schlechte Zeiten; GRUR 2002, 1070 - Bar jeder Vernunft; GRUR 2003, 342 - Winnetou; BPatG 32 W (pat) 155/07 - Freizeit Revue; BPatG 29 W (pat) 208/10 - Querdenker; 29 W (pat) 535/15 - Safe@Work; 30 W (pat) 532/14 - Kokser; 30 W (pat) 545/17 - Die Wunderknaben).
- BPatG, 13.06.2019 - 30 W (pat) 523/18 In Bezug auf die beanspruchten Dienstleistungen der Klasse 35 werden die angesprochenen Verkehrskreise in dem Begriff "Vereinfacher" einen Sachhinweis auf eine Person sehen, die ungewohnte, neuartige Werbemaßnahmen bzw. innovative, weniger komplexe Beratungsmethoden im Marketingbereich anbietet (vgl. BPatG, 29 W (pat) 208/10 - Querdenker).
- BPatG, 17.01.2019 - 30 W (pat) 545/17
Markenbeschwerdeverfahren - "Die Wunderknaben" - fehlende Unterscheidungskraft
Wird eine Bezeichnung als Hinweis auf den - wie auch immer gearteten - Inhalt der Waren und/oder Dienstleistungen aufgefasst und erlangt sie damit eine werktitelähnliche Funktion, dient sie nach der Verkehrsauffassung nicht mehr als Unterscheidungsmittel hinsichtlich der betrieblichen Herkunft dieser Waren/Dienstleistungen (vgl. Ströbele/Hacker/Thiering, Markengesetz, a. a .O., § 8 Rn 263 m. w. N.; vgl. etwa auch BPatG 29 W (pat) 208/10 - Querdenker; 30 W (pat) 532/14 - Kokser). - BPatG, 01.09.2022 - 28 W (pat) 508/22 Wird eine Bezeichnung als Hinweis auf den - wie auch immer gearteten - Inhalt der Waren und/oder Dienstleistungen aufgefasst und erlangt sie damit eine werktitelähnliche Funktion, dient sie nach der Verkehrsauffassung nicht mehr als Unterscheidungsmittel hinsichtlich der betrieblichen Herkunft dieser Waren bzw. Dienstleistungen (vgl. BPatG 29 W (pat) 208/10 - Querdenker; 29 W (pat) 535/15 - Safe@Work; 30 W (pat) 532/14 - Kokser; 30 W (pat) 545/17 - Die Wunderknaben).